Bewerbung
Der Studiengang beginnt ab dem WiSe 2012/2013 voraussichtlich alle zwei Semester.
Beginn des nächsten Durchgangs:
Wegen der Umstellung auf eine zweisemestrige Zulassung entfällt die Zulassung zum SoSe 2012.
Der nächste Durchgang beginnt voraussichtlich im WiSe 2012/2013.
Bewerbungszeitraum:
Sie haben die Möglichkeit sich innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.06.2012-15.07.2012 für das Masterprogramm zu bewerben.
Zulassungsvoraussetzungen:
Für den konsekutiven Masterstudiengang Entrepreneurship muss ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Sozialökonomie oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn konkretisiert.
Auswahlkriterien:
* Vollständigkeit der erforderlichen Bewerbungsunterlagen
* Durchschnitts- oder Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums
* Weitere Auswahlkriterien werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn bekannt gegeben
Bewerbung und einzureichende Unterlagen:
Füllen Sie bitte das STiNE-Online-Bewerbungsformular der Zulassungsstelle der Universität Hamburg aus (
https://www.stine.uni-hamburg.de/scripts/mgrqispi.dll?APPNAME=CampusNet&PRGNAME=EXTERNALPAGES&ARGUMENTS=-N000000000000001,-N000269,-A100101) und reichen folgende Unterlagen per Post ein:
- STiNE-Bewerbungsformular, online ausgefüllt und ausgedruckt.
- Zeugnis und Urkunde
- Wenn vorhanden, Nachweis über Berufstätigkeiten.
- Tabellarischer Lebenslauf (neuester Stand).
- Ein Passbild (bitte Rückseite mit Ihrem Namen versehen).
- Weitere einzureichende Unterlagen werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn bekannt gegeben.
Bewerbungsanschrift:
Universität Hamburg
Fakultät Wirtschaft- und Sozialwissenschaften
M.A. Entrepreneurship
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg
Ausschlaggebend ist der tatsächliche Eingang bei der Hamburger Universität. Das Datum des Poststempels wahrt die Frist nicht! Anträge, die bis zum obigen Terminen nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, werden vom jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Eingangsbestätigung kann leider nicht erteilt werden, von Rückfragen bitten wir abzusehen.
Studiengebühren:
Abgesehen von dem allgemeinen Semesterbeitrag (
www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag) und den gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren lt. HmbHG werden keine weiteren Studiengebühren erhoben.

