Bewerbung

Der Studiengang beginnt ab dem WiSe 2012/2013 voraussichtlich alle zwei Semester.

Beginn des nächsten Durchgangs:
Wegen der Umstellung auf eine zweisemestrige Zulassung entfällt die Zulassung zum SoSe 2012.
Der nächste Durchgang beginnt voraussichtlich im WiSe 2012/2013.

Bewerbungszeitraum:
Sie haben die Möglichkeit sich innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.06.2012-15.07.2012 für das Masterprogramm zu bewerben.

 

Zulassungsvoraussetzungen:
Für den konsekutiven Masterstudiengang Entrepreneurship muss ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Sozialökonomie oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn konkretisiert.

Auswahlkriterien:
    * Vollständigkeit der erforderlichen Bewerbungsunterlagen    
    * Durchschnitts- oder Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums
    * Weitere Auswahlkriterien werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn bekannt gegeben

 

Bewerbung und einzureichende Unterlagen:
Füllen Sie bitte das STiNE-Online-Bewerbungsformular der Zulassungsstelle der Universität Hamburg aus (grafik linkhttps://www.stine.uni-hamburg.de/scripts/mgrqispi.dll?APPNAME=CampusNet&PRGNAME=EXTERNALPAGES&ARGUMENTS=-N000000000000001,-N000269,-A100101) und reichen folgende Unterlagen per Post ein:

  1. STiNE-Bewerbungsformular, online ausgefüllt und ausgedruckt.
  2. Zeugnis und Urkunde
  3. Wenn vorhanden, Nachweis über Berufstätigkeiten.
  4. Tabellarischer Lebenslauf (neuester Stand).
  5. Ein Passbild (bitte Rückseite mit Ihrem Namen versehen).
  6. Weitere einzureichende Unterlagen werden rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn bekannt gegeben.

 

Bewerbungsanschrift:
Universität Hamburg
Fakultät Wirtschaft- und Sozialwissenschaften
M.A. Entrepreneurship
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg

Ausschlaggebend ist der tatsächliche Eingang bei der Hamburger Universität. Das Datum des Poststempels wahrt die Frist nicht! Anträge, die bis zum obigen Terminen nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, werden vom jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Eingangsbestätigung kann leider nicht erteilt werden, von Rückfragen bitten wir abzusehen.

 

Studiengebühren:
Abgesehen von dem allgemeinen Semesterbeitrag (grafik linkwww.uni-hamburg.de/semesterbeitrag) und den gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren lt. HmbHG werden keine weiteren Studiengebühren erhoben.