Zur Abstimmungsvorlage ist der folgende Kommentar von Manfred J. M. Neumann, Universität Bonn, eingegangen:
Der derzeit zur Abstimmung vorliegende Text ist m. E. unausgegoren. Das Plenum tut sich keinen Gefallen, damit an die Öffentlichkeit zu gehen.
Drei Hauptprobleme werden ignoriert:
Erstens, soll die Bankenunion auf die ca. 20 systemrelevanten Institute konzentriert werden oder sollen sämtliche Banken erfasst werden?
Zweitens, zur Governance: Wer reguliert, und wer entscheidet über notwendige Restrukturierungen?
Die EZB, das ESZB, der Rat der Finanzminister, die Parlamente der Mitgliedstaaten oder das Europäische Parlament?
Drittens, wie sollen die Mittel für Restrukturierungen aufgebracht werden: durch Bankenabgaben oder durch Mittel des ESM?
Zu jedem dieser Punkte bedürfen Politik und Öffentlichkeit einer Beratung durch die Ökonomen.
Überdies: In dem zur Abstimmung gestellten Text wird als Maßnahme 2 gefordert, dass Staatsanleihen risikobezogen mit Eigenkapital unterlegt werden sollten. Einverstanden. Aber dann wird gesagt, das solle es nur geben, sofern die Anleihekurse das Emittentenrisiko “angemessen” spiegeln? Das ist doch wohl nicht ernst gemeint! Wer sollte denn das beurteilen und entscheiden?
Der letzte Absatz der Stellungnahme schließlich dürfte den Ministerialen Anlass zum Schmunzeln geben. Das ist gut, aber sicherlich nicht beabsichtigt. Es wäre besser, den Absatz zu streichen.