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Lieber Herr Heinemann,
manche Kolleginnen und Kollegen haben Ihren Aufruf zur Bankenregulierung unterzeichnet.
Ich sehe das anders. Sie schreiben zu Recht: „Ein wesentlicher Teil des Problems ist die enge Verknüpfung zwischen der Verschuldung des Finanzsektors und des Staates auf nationaler Ebene.“ Durch eine europäische Bankenaufsicht soll diese Verknüpfung durchbrochen werden. Stillschweigend setzen Sie voraus, dass Ökonomen über Wissen und Einfluss auf die Politik besitzen, dieses Ziel effizient durchzusetzen.
Sie haben keinerlei Evidenz dafür, dass eine solche Aufsicht in Euroland funktionieren wird. Die FDIC in den USA ist schwerlich ein Vorbild. Anderseits verfügen wir über reichliches Anschauungsmaterial, wie gut gemeinte Regulierungen gerade im Eurogebiet funktionieren. Erst werden hehre Ziele aufgestellt. Dann werden sie politisch weichgewaschen. Danach müssen die Regeln an die örtlichen Verhältnisse (sprich: Interessen) angepasst werden. Wie soll ein europäischer Bankenregulierer in Brüssel kontrollieren, dass die Sparkasse von El Puerto de Santa María in der Provinz Cádiz Kredite erst korrekt vergibt und im Misserfolgsfall ordnungsgemäß abschreibt, wenn Sie dank guter politischer Beziehungen damit rechnen kann Gelder aus dem „gemeinsamen Restrukturierungsfonds“ zu erhalten?
Als anschauliches aktuelles Beispiel für solche „Interpretationen“ bietet sich der vom Sachverständigenrat ausgedachte Staatschuldenfonds an. Erst vom Rat mit strikten Regeln versehen heißt es jetzt aus Italien: Alle Staatsschulden unter 60% des BIP werden national, alle über 60% von der Gemeinschaft getragen (FAZ 5.7.2012). Solche Verdrehungen sind leider in Euroland an der Tagesordnung und können auch gar nicht anders ausfallen. Denn sie entsprechen den maßgebenden Interessen.
Sie lassen, lieber Herr Heinemann, die Frage offen, wer denn die europäische Regulierungsbehörde sein soll. Vielleicht die Europäische Zentralbank? Sie hat doch durch ihre Geldpolitik unter dem Druck der EZB-Ratsmehrheit den Systemkomplex von Staaten und Geschäftsbanken erst entstehen lassen. Ob sie nun Regulierer wird oder nicht, sie verfügt über das Instrumentarium die Bankenregulierung zu konterkarieren.
Bleibt es bei den derzeitigen nationalen Regeln, so wird es bei Bankenpleiten zu nationalen Stützungsaktionen kommen. Aber schließlich wird den Nationalstaaten das Geld ausgehen, so dass doch Aktionäre und Obligationäre zur Kasse gebeten werden. Das ist immer noch besser als die Steuerzahler anderer Staaten zu belasten und die Subventionierung zu perpetuieren. Zugegeben sind die Erfahrungen mit dem Status quo mit Mängeln behaftet. Aber es besteht derzeit keine Evidenz, dass das Nirvana besser funktioniert.
Charles B. Blankart, Berlin, 7.7.2012
charles@blankart.net
Die “Stellungnahme zur Europäischen Bankenunion” scheint mir einen offenen Widerspruch zu enthalten. Im 4. Absatz heißt es erst: “Es darf dabei keinesfalls um eine Vergemeinschaftung der Haftung für Bankschulden gehen.” Dann steht dort: “Um die Stabilität einer Bankenunion finanziell abzusichern bedarf es eines gemeinsamen Restrukturierungsfonds, der mit verbindlichen Auflagen eingreifen kann. Der ESM kann diese Rolle übernehmen. Auch eine verstärkte europäische Einlagensicherung kann auf Dauer zur Stabilität des Systems beitragen.” Das sind eindeutig Formen der “Vergemeinschaftung der Haftung für Bankschulden”.
Um den Widerspruch auszuräumen, ist mindestens eine der Aussagen zu relativieren, ggf. auch beide. So könnte eine begrenzte Haftungsgemeinschaft gefordert werden und zugleich ein begrenzter Restrukturierungsfond und eine begrenzte Einlagensicherung. Ob man das wirklich in der Form will, ist eine andere Frage.