Die Fakultätskammer

Das Dekanat, die Fachbereichssprecherinnen und -sprecher und die Direktorin bzw. der Direktor der Graduate School bilden die Fakultätskammer. Die/der Gleichstellungs-beauftragte kann an den Sitzungen der Fakultätskammer teilnehmen. Sie/Er wird wie ein Mitglied eingeladen.
Die Fakultätskammer berät das Dekanat bei der Entscheidungsvorbereitung und unterstützt es in der Umsetzung seiner Entscheidungen. Außerdem sorgt die Fakultätskammer für eine angemessene Beteiligung der Fachbereiche und der Graduate School an den Planungsprozessen der Fakultät, insbesondere an der Struktur- und Entwicklungsplanung. Sie fördert aktiv den umfassenden und schnellen Informationsaustausch zwischen dem Dekanat, den Fachbereichen und den der Fakultät angegliederten wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Fakultätskammer ist kein Beschlussgremium.

Die Dekanin führt den Vorsitz der Fakultätskammer. Die Fakultätskammer tagt während der Vorlesungszeit monatlich.