MODUL FREMDSPRACHEN
MA European Studies, International Business Administration
PFLICHTKURSE
Im ersten und zweiten Semester werden jeweils 4 Deutsch- und 4 Englischkurse im Programm am Fachbereich Sozialökonomie angeboten.
Alle BildungsINländerInnen müssen insgesamt 4 Kurse (12 ECTS) in Fremdsprachen in Englisch erwerben (jeweils 2 Kurse à 3 ECTS im ersten und zweiten Semester = 4 x 3 ECTS).
Alle BildungsAUSländerInnen müssen insgesamt 4 Kurse (12 ECTS) in Fremdsprachen in Deutsch erwerben (jeweils 2 Kurse à 3 ECTS im ersten und zweiten Semester = 4 x 3 ECTS).
Generell gilt: ECTS-Punkte im Sprachmodul werden nur bei erfolgreicher Teilnahme und erfolgreichem Abschluss eines Sprachkurses am Fachbereich Sozialökonomie verliehen.
ZUSÄTZLICHE SPRACHKURSE (WAHLMODUL)
Alle Studierende - sowohl BildungsINländerInnen als auch BildungsAUSländerInnen – können darüber hinaus bis zu weiteren 6 ECTS in Fremdsprachen innerhalb des Wahlmoduls anrechnen lassen.
Im Wintersemester 2011-2012 bieten wir Französisch auf A1- und A2-Niveau wieder an.
EINSTUFUNG
Während der Orientierungswoche findet der Einstufungstest für Englisch für alle - sowohl BildungsINländerInnen als auch BildungsAUSländerInnen - statt. Die Ergebnisse des Tests sind Grundlage der Befreiung von Englisch.
Die Abschlussprüfung des Deutschintensivkurses ist Grundlage der endgültigen Einstufung des Deutschniveaus.
Für Informationen zu den Einstufungstests weiterer Fremdsprachen beachten Sie bitte rechtzeitig auf die entsprechenden Webseiten des Fachsprachenzentrums der Universität Hamburg (B2 aufwärts) und der Volkshochschule am Campus (A1-B1).
BEFREIUNGEN
Deutsch: Bei einer Abschlussnote von 1,3 in der Abschlussprüfung des Deutschintensivkurses und einer Empfehlung der Dozenten und Dozentinnen kann man von Deutsch in den semesterbegleitenden Deutschkursen teilweise oder komplett befreit werden.
Diejenigen Studierenden, die vom Deutschintensivkurs befreit werden und ein Ergebnis von 1,3 in der Abschlussprüfung des Deutschintensivkurses bekommen, sind von den semesterbegleitenden Deutschkursen befreit.
Diejenigen Studierenden, die sowohl vom Deutschintensivkurs als auch von dessen Abschlussprüfung befreit werden, sind von den semesterbegleitenden Deutschkursen befreit.
Englisch: Bei einem Ergebnis von mindestens 55 Punkten im standardisierten Einstufungstest kann man von Englisch in den semesterbegleitenden Kursen befreit werden.
Diejenigen Studierenden, die von Deutsch oder Englisch befreit sind, können eine andere Sprache wählen. Die von Deutsch bzw. Englisch befreiten Studierenden können auch bis zu weiteren 6 ECTS in Fremdsprachen innerhalb des Wahlmoduls anrechnen lassen.
ANDERE SPRACHEN
Kurse in anderen Sprachen können am Fachsprachenzentrum der Universität Hamburg (B2 aufwärts) oder an der Volkshochschule am Campus (A1-B1) belegt werden. Auch Sprachkurse an bestimmten Bereichen an der Universität Hamburg können ggf. anerkannt werden.
Die jeweilige Sprache muss schließlich eine moderne Wirtschaftssprache sein und darf nicht die eigene Muttersprache sein.
ANRECHNUNGEN
Etwaige Anrechnungen von Alternativlehrveranstaltungen und zusätzlichen Sprachkursen (d.h. bei Befreiungen von Deutsch bzw. Englisch und bei Kursen außerhalb des Fachbereichs Sozialökonomie) müssen im Studienbüro beantragt (Antrag auf Austausch oder Anrechnung von Sprachkursen) werden. Diese Anträge gehen dann an Maura-Dell O'Mahony.
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise und Informationen bevor Sie sich für einen bestimmten Kurs entscheiden. Somit ersparen Sie sich Zeit und tragen auch dazu bei, dass die Kurse erfolgreicher ablaufen.
1. Entscheiden Sie sich für den Kurs/die Kurse Ihrer Wahl spätestens IN DER ERSTEN WOCHE!
Viele Studierende schauen sich erst mal mehrere Kurse in den ersten Wochen des Semesters an, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen. Dies führt oft dazu, dass wir erst nach fast einem Monat eine beständige Gruppe haben und richtig „loslegen“ können. Das kann einen Zeitverlust verursachen, der sowohl für die Kursleitung als auch die anderen Studierenden frustrierend sein kann. Wir raten daher allen Interessenten und Interessentinnen:
- lesen Sie die Kurbeschreibung und relevante Daten sorgfältig;
- stellen Sie eine engere Auswahlliste der Kurse zusammen, die für Sie wirklich in Frage kommen;
- dann entscheiden Sie sich für den/die Kurs/e, der/die am besten Ihren Bedürfnissen gerecht werden kann/können, am liebsten und am besten gleich vor bzw. in der ersten Woche;
- melden Sie sich in STiNE-Anmeldung an;
- nehmen Sie unbedingt an der ersten Sitzung der jeweiligen Veranstaltung(en) teil.
2. Die maximale Teilnehmerzahl ist 24.
In einigen Kursen ist die Teilnehmerzahl allerdings niedriger.
Es sollte nachvollziehbar sein, dass ein Seminarraum für 25 kein optimaler Platz ist für eine Lehrveranstaltung mit 40 Studierenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir außerdem aus inhaltlichen und pädagogischen Gründen maximal 24 Studierende pro Kurs zulassen können.
3. Regelmäßige Anwesenheit ist Pflicht.
Bitte bedenken Sie, unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Sprachkompetenz zu verbessern. Das kann nur erreicht werden, in dem Sie an den Seminaren regelmäßig teilnehmen. Studierende dürfen maximal zwei Mal entschuldigt fehlen. Darüber hinaus sollten Studierende die Lehrkraft darüber informieren, wenn die Teilnahme nicht möglich sein sollte. Wenn Sie krank werden oder aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen können, dann bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende, die regelmäßig an der Veranstaltung teilnehmen und alle Leistungen erbringen, die für den Kurs vorgesehene ECTS bekommen können.
4. Die aktive Teilnahme ist ein Muss.
Bitte beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Teilnahme an den jeweiligen Sprachkursen zusätzlich zu den anderen Prüfungsleistungen auch in der Gesamtnote berücksichtigt wird.


