Rechtswissenschaft im Sozialökonomischen Studiengang kann mit zwei Schwerpunkten studiert werden: Arbeitsrecht/Personalwirtschaft oder Finanzdienstleistungen/Verbraucherschutz. Beide Schwerpunkte zielen auf eine Tätigkeit im Bereich der Privatwirtschaft oder der Verbände ab. 

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht umfasst insbesondere individuelles sowie kollektives Arbeitsrecht sowie das Sozialrecht. Der Schwerpunkt Finanzdienstleistungen/Verbraucherschutz behandelt u.a. Bankrecht, Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht sowie Verbraucherschutzrecht. Europäische und internationale Bezüge werden in beiden Bereichen einbezogen. Machtasymmetrien der Akteure werden nicht ausgeblendet, sondern zum Ausgangspunkt rechtswissenschaftlicher Analysen genommen. 

Durch die interdisziplinäre Einbeziehung auch der BWL, VWL und Soziologie wird im sozialökonomischen Schwerpunkt Rechtswissenschaft ein umfassendes Wissen zu Wirtschaft und Gesellschaft als Kontext jeden arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Handelns angestrebt, wie es für eine erfolgreiche Tätigkeit in Privatwirtschaft oder Verbänden unerlässlich ist. Auch in den rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen werden Fragen und Erkenntnisse der anderen drei Fachdisziplinen des Sozialökonomischen Studienganges mit dem Ziel eines kritischen sozialökonomischen Dialoges aufgegriffen. 

Der Studienschwerpunkt ist besonders praxisnah, da viele Studierende bereits aus einer beruflichen Praxis in den Studiengang eintreten und ihre Erfahrungen in den Unterricht mit einbringen können und auch Lehrbeauftragte aus der Praxis unterrichten. Zudem wird im dritten Studienjahr ein dreimonatiges Pflichtpraktikum abgeleistet, welches Einblick in künftige Berufsfelder geben und die Suche nach einem künftigen Arbeitsplatz erleichtern soll.

Typische Berufsfelder finden sich für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt im Personalmanagement kleinerer und mittlerer Betriebe sowie gemeinnütziger Unternehmen, in Verbänden wie Gewerkschaften, Arbeitgeber- oder Berufsvereinigungen, in Antidiskriminierungsverbänden oder Gleichstellungseinrichtungen. Für den Schwerpunkt Finanzdienstleistungen / Verbraucherschutz finden sich typische Berufsfelder im kundenorientierten Management der Finanzdienstleister, in der Finanz- und Schuldnerberatung sowie in der Verbraucher- und Kundenberatung. Absolventinnen und Absolventen gehen jedoch auch in die Politik, die Rechercheabteilungen größerer Anwaltsbüros oder gründen selbständige Beratungsunternehmen.

Ein Weiterstudium ist für Arbeitsrechtler/innen besonders gut im Masterprogramm Human Ressource Management/Personalpolitik, für die Wirtschaftsrechtler/innen im Studiengang Entrepreneurship und für beide im Masterprogramm Europastudien der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät möglich. 

Unsere Professuren, Dozentinnen und Dozenten, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Verwaltungskolleginnen finden Sie über die Personal-Seite.