Die Arbeitswelt ist ein traditioneller Schwerpunkt sozioökonomischer Forschung;  die Geschichte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaft ist auch eine Geschichte des  Verständnisses von Arbeit in Wirtschaft und Gesellschaft. Am Fachbereich Sozialökonomie werden Beiträge verschiedener Disziplinen zusammengeführt und tragen zu einer interdisziplinären Forschung bei. So sind mit der Volkswirtschaftslehre,  der Soziologie sowie der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft die einschlägigen Fachrichtungen mit einem Bezug zur Arbeitswelt  mit neun Professuren vertreten.

Hierzu zählen zwei Professuren zum Arbeitsrecht, vier Professuren zur betriebswirtschaftlichen Personal- und Organisationsforschung, eine volkswirtschaftliche Professur zur Arbeitsmarktforschung sowie zwei Professuren der Soziologie. 

Gesellschaftliche Bedingungen sind – auf der Mikroebene wie auf der Makroebene – Voraussetzungen und Ergebnisse menschlicher Arbeit in Organisationen. Entsprechend vielfältig sind die Forschungsthemen, die mit variierenden theoretischen Perspektiven  auf gesellschaftlicher Ebene (Makro),  der Ebene der Organisationen (Meso) und der Ebene der individuellen Akteure (Mikro) bearbeitet werden.  Pars pro toto seien Stichworte wie die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen, die Demografie der Arbeitswelt, die Qualität des Arbeitslebens, die Teilhabe in Organisationen, die Kompetenzforschung genannt. Die empirische Fundierung erfolgt durch den adäquaten Einsatz von qualitativen wie quantitativen  Forschungsmethoden.

Drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte wurden in den letzten Jahren u. a. zur betrieblichen Anwendung des Arbeitsrechts, zur international vergleichenden Karriereforschung oder zur Aufstiegskompetenz von Frauen durchgeführt.
     
Bisher sind  Forschungsaktivitäten am Zentrum für Personalforschung gebündelt, mit dem Clebs besteht  zudem ein Zentrum der Fakultät, in dem fakultätsweit die wirtschafts- und sozialwissenschaftlich geprägte Forschung zum Recht (inklusive Arbeitsrecht) lokalisiert wird. In der Lehre werden die Themen des Forschungsfeldes insbesondere im Masterstudiengang Human Resource Management – Personalpolitik erörtert, wobei dem „Forschenden Lernen“ im Rahmen einjähriger Lehrprojekte besondere Bedeutung zukommt.