Nachhaltigkeit wird im Sinne der Brundtland-Kommission verstanden als Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. 
Operationalisiert wird  dieses Konzept entsprechend als 
•    ökonomische, 
•    ökologische und 
•    gesellschaftliche Nachhaltigkeit. 

Mit diesem Verständnis werden die Bereiche Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Soziologie und Recht angesprochen. Dies entspricht einer breiten Definition eines sozialökonomischen Forschungsfeldes.

  • Zum volkswirtschaftlichen Blick auf Nachhaltigkeit gehört eine Beschäftigung mit  Armut und ökonomischer Entwicklung im Globalisierungsprozess. Die Volkswirtschaftslehre analysiert überdies Beziehungen zwischen Umwelt, Ressourcen und Wachstum, ferner arbeitet sie am Konzept eines nachhaltigen „Social Risk Management“ durch soziale Sicherungssysteme und Finanzmärkte unter Beteiligung der makroökonomischen Wirtschaftspolitik. 
  • Die Betriebswirtschaftslehre widmet sich den Fragen der Implementierung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, der Berichterstattung und der Wirkungsmessung auf Mikroebene. Die Wirtschaftsinformatik fokussiert auf ökologische Aspekte ("Green IT") sowie auf eine nachhaltige Verzahnung von Unternehmensstrategie und IT-Management (IT business alignment").
  • Die Soziologie setzt sich damit auseinander, wie Nachhaltigkeit in der Gesellschaft verankert werden kann und welche verhaltensbedingten Hemmnisse bestehen und überwunden werden können. 
  • Die Rechtwissenschaften entwickeln Alternativen, wie die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeit über „hard law“ oder „soft law“ national und international hergestellt werden kann


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