Eine Zulassung zum Promotionsstudium an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist nur dann möglich, wenn eine Professorin oder ein Professor der Fakultät bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen. 

Wenn eine schriftliche Betreuungszusage des "Doktorvaters" oder der "Doktormutter" vorliegt, kann eine Zulassung zum Promotionsstudium in der Graduate School beantragt werden
 (siehe Merkblatt Promotionszulassung gemäß Promotionsordnung 2010).