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Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten setzen sich ein für die Interessen der Frauen an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Sie sind Ihre Ansprechpartner bei allen frauenspezifischen Fragen oder Problemen wie der Sicherstellung von Gleichberechtigung oder der Verhinderung von Diskriminierung an der Fakultät.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören die Entwicklung von Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen an der Fakultät, die Stellungnahme in Berufungs- und Einstellungsverfahren sowie die Beratung des Fachbereiches in frauenspezifischen Angelegenheiten.
Insbesondere konzentriert sich die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auf folgende Schwerpunkte:
1. Förderung des wissenschaftlichen weiblichen Nachwuchses
- Angebot eines Nachwuchsförderungsprogramms
- Beratung von Wissenschaftlerinnen bei der Karriereplanung und frauenspezifischen Fragen
- Angebot von Seminaren zur Karriereplanung in der Wissenschaft, Work-Life-Balance (Zeitmanagement, Familie und Beruf etc.), Soft Skills (Kommunikation, Präsentation etc.) und operativen Tools wissenschaftlichen Arbeitens
- Angebot eines strukturierten Mentoring-Programms (ab WS 2008/09)
- Networking durch einen regelmäßig stattfindenden Stammtisch
2. Implementierung von Gender-Forschung und geschlechtsspezifischem Lehrangebot
- Förderung von Projekten in der Gender-Forschung
- Förderung eines geschlechtsspezifischen Lehrangebots
- Organisation von Vorträgen zu Karrierewegen in Wissenschaft und Hochschule
3. Karriere- und Studienberatung von Studentinnen
- Karriereberatung sowie Beratung bei frauenspezifischen Fragen, z.B. Studium mit Kind
- Angebot von Veranstaltungen zur Karriereplanung ("Hochschule oder Wirtschaft?")


